Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie zu Lebzeiten eigenhändig entscheiden, welche Ihrer Vertrauenspersonen Ihre Angelegenheiten erledigt, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten:
- Erledigung von postalischen Angelegenheiten
- Ausführung von Rechtsgeschäften
- Wahrnehmen der Gesundheitsführsorge
- Verfügung über das Vermögen
- Bestimmung über Aufenthaltsort und Umgang
Vermerk: Selbst die Angehörigen wie Ehegatten oder Kinder können ohne diese entsprechende Vollmacht keine Entscheidungen für Sie treffen.